Energieausweis

Kostenfreie Beratung statt bis zu 15.000 Euro Strafe

Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist kaum ein Dokument so wichtig wie der richtige Energieausweis. Liegt kein Energieausweis vor oder fehlen Daten aus dem Energieausweis im Exposé, kann dies mit finanziellen Strafen von bis zu 15.000 Euro belegt werden. Grund hierfür ist die gesetzliche Verschärfung der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV). Von staatlicher Seite werden auch regelmäßige Überprüfungen der Immobilienportale vorgenommen sowie Verwarnungen ausgesprochen und Strafen verhängt.

Doch was ist der Energieausweis eigentlich und wozu brauche ich ihn?

Wichtige Informationen

Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer immer wenn er sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet. Seit dem 1.Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1.Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude. Ausnahmen gibt es nur wenige, z.B. wenn eine Immobilie unter Denkmalschutz steht.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen. Man spricht vom Bedarfsausweis und vom Verbrauchsausweis. Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie gebraucht wird, ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis legt die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde und ist somit vom Verhalten der Bewohner abhängig. Damit ein Verbrauchsausweis ausreicht, müssen nach dem Gesetz bestimmte Voraussetzungen gemäß der Energie-Einspar-Verordnung erfüllt sein. Zum Beispiel:

  • Der Bauantrag wurde nach dem 01.11.1977 gestellt.
  • Es befinden sich mindestens 5 Wohneinheiten im Gebäude.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse aller Gebäudedaten unabhängig vom Nutzerverhalten und ist universell für alle Immobilien gültig. Da er deutlich aufwendiger in der Erstellung ist und wesentlich mehr aussagekräftige Informationen enthällt, können die Preise eines Bedarfsausweises deutlich höher als bei einem Verbrauchsausweis sein. Ein Bedarfsausweis ist immer dann vorgeschrieben wenn ein Verbrauchsausweis nach der EnEV nicht ausreichend ist. Beispielhaft:

  • Bauantrag wurde vor dem 01.11.1977 gestellt.
  • Neubau-Immobilien

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