Das Bestellerprinzip

Oder wer den Makler bestellt bezahlt!?

Dies ist eine oft zitierte Fehlinformation! Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermittlung von Häusern oder Wohnungen zur Miete. Das bedeutet, wenn der Vermieter dem Makler einen Auftrag erteilt, muss er den Makler zahlen, wenn mit nach Auftragserteilung akquirierten Mietern ein Mietvertrag zustande kommt.

Es gilt nicht für die Vermittlung von Kaufimmobilien und nicht für Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen. Für Kauf und Verkauf gilt nach wie vor Vertragsfreiheit, d.h. die Maklerprovision kann frei mit den Beteiligten ausgehandelt werden.

Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten, denn vor allem in Ballungsgebieten sind die Kosten und Gebühren durch steigende Mieten, Kaution und Maklergebühren für einkommensschwache Familien kaum zu stemmen.


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